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Verdienst ist oft besser als erwartet

Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast. So könnte man auch die Problematik überschreiben, wenn es um die Vergleichbarkeit von Verdienst und Einkünften geht. Allgemein gilt das Vorurteil, dass im Pflegebereich, in dem die öffentlichen Arbeitgeber und Wohlfahrtsverbände stark engagiert sind, relativ geringe Löhne und Gehälter gezahlt werden.

2012 sorgten zwei Klagen der Gewerkschaft verdi gegen den Marburger Bund mit Einrichtungen der Diakonie vor dem Bundesarbeitsgericht dafür, dass die Entgelte der verschiedenen Träger so aufgearbeitet wurden, dass sie auch für die Richter vergleichbar wurden. Die Berechnungen zeigen, dass Hilfskräfte und Pflegefachkräfte bei den Wohlfahrtsverbänden und bei der Caritas in der Regel besser bezahlt werden als bei anderen Arbeitgebern.
Das kirchliche Arbeitsrecht und der Dritte Weg standen im vergangenen Jahr mehrmals im Zentrum der öffentlichen Kritik. Im März 2012 gab es im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zu der Frage, ob die Grundrechte der Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen ausreichend gewahrt werden. Flankiert wurde die Diskussion in den Medien durch Berichte über angeblich schlechte Arbeitsbedingungen und Dumpinglöhne bei kirchlichen Anbietern. In solchen Berichten werden meist Einzelfälle aufgegriffen, die dann oft ohne kritische Prüfung der Fakten verallgemeinert werden.

Mit Tarifvergleichen wurde versucht, die Vergütungssituation von Beschäftigten in unterschiedlichen Tarifwerken für einzelne Tätigkeiten zu vergleichen. Um Tarifvergleiche zu erstellen, gibt es unterschiedliche Methoden, die abhängig von der Zielsetzung und den unterstellten Annahmen zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen können.
So haben insbesondere die in den Vergleichsberechnungen berücksichtigten Entgeltbestandteile, der gewählte Stichtag des Vergleichs, der Betrachtungszeitraum sowie die Art der Darstellung einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Annahmen, die einem Vergleich zugrunde liegen, transparent und nachvollziehbar sind und darüber hinaus die Form der Darstellung zum gewählten Betrachtungszeitraum passt.
Wird in einem Vergleich nur auf das monatliche Tabellenentgelt abgestellt, so bleiben viele finanzielle Leistungen wie zum Beispiel tariflich gewährte Zulagen, Arbeitgeberbeiträge zur Zusatzversorgung sowie die Jahressonderzahlung unberücksichtigt. Diese Entgeltbestandteile sind von der Höhe her aber nicht unerheblich und beeinflussen daher sowohl das Monats- als auch das Jahreseinkommen maßgeblich. Insbesondere die Jahressonderzahlung, die oftmals zwischen 50 und 100 Prozent eines Monatsgehaltes beträgt, hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Jahreseinkommens. Wenn also nicht nur Monatsvergütungen, sondern Jahresvergütungen verglichen werden, greift es zu kurz, die tariflich garantierte Jahressonderzahlung nicht zu berücksichtigen.

Kirchen, öffentlicher Dienst und AWO im Vergleich
Im Folgenden wird die Bruttojahresvergütung für eine ungelernte Hilfskraft (zum Beispiel Reinigung) sowie für eine examinierte Pflegefachkraft gemäß den Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas (AVR-Caritas), den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks Deutschland (AVR DW EKD), dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes Bund und Gemeinden (TVöD) und dem Tarifvertrag der Arbeiterwohlfahrt in Nordrheinwestfalen (AWO-NRW) jeweils in der aktuellsten verfügbaren Fassung verglichen. Der Vergleich basiert auf 39 Wochenstunden und be­trachtet den Vergütungsverlauf einer am 1. Dezember 2012 eingestellten Kraft über 20 Jahre. Vergütungsveränderungen, die nach diesem Stichtag wirksam werden, sind in den Vergleichsberechnungen nicht berücksichtigt.
Unstete Bezüge wie Schichtzulagen und Zuschläge zum Ausgleich für Sonderformen der Arbeit sowie Besitzstände, die zum Beispiel aus früher gewährten Zulagen wie dem Ortszuschlag resultieren, werden in beiden Varianten nicht berücksichtigt.
Unterschiede werden deutlich, wenn Zulagen und Zusatzversorgung mit in den Vergleich eingehen.
Dann steigt der Bruttojahresverdienst einer Hilfskraft ohne Ausbildung bei der Caritas auf zwischen 22.500 Euro und fast 25.000 Euro.

Pflegekräfte fahren auf lange Sicht gut bei der Caritas
Für die examinierten Pflegekräfte ergibt sich ein etwas differenzierteres Bild. So liegt die Einstiegsvergütung gemäß der AVR-DW EKD in beiden Varianten oberhalb der Vergütung der anderen Tarife. Ohne Berücksichtigung von Zulagen und Zusatzversorgung gilt diese Aussage - mit Ausnahme des vierten Jahres - sogar für die ersten sechs Jahre der Beschäftigung. Erst ab dem siebten Beschäftigungsjahr liegt die Vergütung in AVR-Caritas und TVöD darüber. Dieser Abstand vergrößert sich dann bei Erreichung der Endstufe ab dem 16. Jahr nochmals deutlich auf circa 2000 Euro pro Jahr. Die Vergütung der AWO-NRW liegt zwischen dem neunten und dem 17. Jahr ebenfalls leicht oberhalb der der AVR-DW EKD und mit Erreichen der Endstufe im 18. Jahr dann ebenfalls auf dem Niveau von AVR-Caritas und TVöD. Durch die Berücksichtigung von tariflichen Zulagen und der Zusatzversorgung ergeben sich weitere Unterschiede in den Vergütungshöhen. Die Vergütung nach AVR-Caritas liegt nun nach dem dritten Jahr der Betrachtung über allen anderen. Dies liegt an der rein arbeitgeberfinanzierten Zusatzversorgung, die mit vier Prozent in den Vergleich eingeht. Der Unterschied zwischen TVöD und AWO-NRW hingegen ist nur zu einem kleinen Teil auf die Zusatzversorgung zurückzuführen. Den größeren Anteil hat hier das Leistungsentgelt in Höhe von 1,75 Prozent, das es nur in TVöD und AVR-Caritas gibt. In den Beispielen liegt die Vergütung gemäß AVR Caritas  deutlich oberhalb der anderen betrachteten Tarife. Dies gilt insbesondere für die Tarifvergleiche mit tariflichen Zulagen und Zusatzversorgung. Diese Aussage trifft im Übrigen auch für viele andere, hier nicht abgebildete Tätigkeiten im Bereich der AVR-Caritas zu.
Unabhängig davon zeigen die abgebildeten Tarifvergleiche aber in jedem Fall, dass die bei der Caritas im Dritten Weg ausgehandelten AVR den Beschäftigten in der Regel ein überdurchschnittliches Einkommen gewähren. Dies gilt insbesondere dann, wenn neben der Regelvergütung und der Jahressonderzahlung weitere in den AVR garantierte Entgeltbestandteile einfließen.
Weiterführende Informationen:
Dr. Pascal Krimmer
neue caritas Ausgabe 02/2013